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Glossar Wörtererklärung

Abblendlicht

Lampen in gelber oder weißer Farbe, die die Straße nach vorne mindestens 25 Meter ausleuchten, ohne entgegenkommende Verkehrsteilnehmer zu blenden.

Antiblockiersystem, ABS

Ein Bremssystem, das das Blockieren der Räder bei starkem Bremsen verhindert und so die Lenkfähigkeit erhält.

Anhaltendes Fahrzeug

Das Fahrzeug darf nur kurz angehalten werden, um Personen ein- oder aussteigen zu lassen oder um Ladegut ein- oder auszuladen.

Anhalteweg

Der Anhalteweg setzt sich aus der Strecke zusammen, die während der Reaktionszeit zurückgelegt wird, und der Distanz, die das Fahrzeug während des Bremsvorgangs benötigt.

Anhänger

Ein Fahrzeug, das speziell dafür konstruiert wurde, von einem anderen Fahrzeug gezogen zu werden und eine offizielle Zulassung als Anhänger besitzt.

Arbeitsmaschine mit eigenem Antrieb

Ein motorisiertes Fahrzeug, das speziell für Arbeitszwecke konstruiert ist und aufgrund seiner Bauweise weder Personen (außer dem Fahrer) noch Güter transportieren kann.

Autobahn

Ein Abschnitt des öffentlichen Straßennetzes, der ausschließlich für bestimmte Kraftfahrzeuge vorgesehen ist. Er verfügt über separate, voneinander getrennte Fahrbahnen für beide Fahrtrichtungen. Der Anfang und das Ende sind speziell markiert. Es gibt keine Kreuzungen, sondern ausschließlich ausgewiesene Anschlussstellen für Zu- und Abfahrten.

Bahnübergang

Ein Abschnitt einer öffentlichen Straße, an dem Eisenbahnschienen die Fahrbahn auf gleicher Höhe überqueren.

Begrenzungsleuchten

Leuchten, die die Konturen eines Fahrzeugs sichtbar machen.

Bremslicht

Rote Leuchten, die sich einschalten, sobald das Bremspedal gedrückt wird.

Bremsweg

Die Distanz, die ein Fahrzeug vom Moment des Bremsbeginns bis zum vollständigen Stillstand zurücklegt.

Bürgersteig

Ein erhöht liegender Bereich der öffentlichen Straße, der ausschließlich für Fußgänger und gleichgestellte Verkehrsteilnehmer vorgesehen ist. Auch die Bahnsteige an Busbahnhöfen werden als Bürgersteige betrachtet.

Busbahnhof

Ein Bereich, der ausschließlich für Fahrzeuge des öffentlichen Nah- und Fernverkehrs bestimmt ist.

Doppeldeckerbus

Ein Linien- oder Reisebus mit zwei übereinanderliegenden Fahrgastbereichen, wobei die obere Etage ausschließlich Sitzplätze bietet und keine Stehplätze vorgesehen sind.

Dreirädiges Kraftfahrzeug

Ein dreirädriges Kraftfahrzeug, das folgende Merkmale aufweist:

  • - Ein Motor mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³,

  • - Ein Motor mit einem Hubraum von höchstens 50 cm³, der jedoch eine Geschwindigkeit von über 45 km/h ermöglicht,

  • - Ein Elektromotor, der konstruktionsbedingt eine Geschwindigkeit von mehr als 45 km/h erreichen kann.

Eigenmasse

Das Gewicht eines Fahrzeugs ohne Passagiere und Fracht, jedoch mit vollem Kraftstofftank und sämtlicher serienmäßiger Ausstattung.

Elektrischer Rollstuhl

Ein Fahrzeug mit mindestens zwei Rädern, das speziell für den Transport einer gehbehinderten Person entwickelt wurde. Es ist mit einem Elektromotor ausgestattet und darf bauartbedingt eine Höchstgeschwindigkeit von 15 km/h nicht überschreiten. Ein Rollstuhlfahrer wird verkehrsrechtlich wie ein Fußgänger behandelt.

Elektrisches Mikrofahrzeug

Ein kleines Straßenfahrzeug mit mindestens einem Rad, mit oder ohne Sitz, das für den Transport einer einzelnen Person ausgelegt ist und folgende Merkmale aufweist:

  • - Es wird ausschließlich von einem Elektromotor mit maximal 0,25 kW Leistung angetrieben.

  • - Es ist konstruktionsbedingt in der Lage, eine Geschwindigkeit von mehr als 6 km/h zu erreichen.

  • - Es darf bauartbedingt eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h nicht überschreiten.

Nutzer von elektrischen Mikrofahrzeugen werden rechtlich den Radfahrern gleichgestellt.

Elektrofahrrad

Ein Fahrzeug mit mindestens zwei Rädern, mit oder ohne Sitz, das folgende Merkmale aufweist:

  • - Es wird ausschließlich von einem Elektromotor mit einer Leistung von weniger als 0,5 kW angetrieben.

  • - Es ist bauartbedingt auf eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h begrenzt.

Ein Elektrofahrrad wird rechtlich wie ein herkömmliches Fahrrad behandelt.

Elektrokraftfahrzeug

Ein Fahrzeug, das ausschließlich durch einen oder mehrere Elektromotoren angetrieben wird.

Europäische Übereinstimmungsbescheinigung

Dieses Dokument wird vom Hersteller ausgestellt, enthält die technischen Spezifikationen des Fahrzeugs und bestätigt, dass es bei seiner Markteinführung alle europäischen Vorschriften erfüllt hat.

Fahrbahn

Der Abschnitt einer öffentlichen Straße, der sowohl die Fahrspuren als auch die Haltestreifen umfasst.

Fahrrad

Ein Fahrzeug mit mindestens zwei Rädern, das ausschließlich durch körperliche Anstrengung angetrieben wird, insbesondere durch Pedale oder Handkurbeln.

Fahrrad mit unterstütztem Pedalantrieb

Ein Fahrzeug mit mindestens zwei Rädern, das sowohl durch die Muskelkraft des Fahrers als auch durch die Unterstützung eines Elektromotors angetrieben wird:

  • - Der Elektromotor hat eine maximale Leistung von 0,25 kW.

  • - Mit steigender Geschwindigkeit nimmt die Motorunterstützung ab, und sobald eine Geschwindigkeit von 25 km/h erreicht wird oder der Fahrer aufhört zu treten, schaltet der Motor ab.

Ein Fahrrad mit unterstütztem Pedalantrieb wird rechtlich wie ein normales Fahrrad behandelt.

Fahrradstraße

Eine Straße, die vorrangig für Radfahrer vorgesehen ist, jedoch nicht ausschließlich ihnen vorbehalten bleibt.

Fahrspur

Ein Abschnitt der Fahrbahn, auf dem Fahrzeuge in die gleiche Richtung fahren.

Fahrzeug

Ein Fahrzeug oder Gerät mit Rädern zur Fortbewegung.

Fernlicht

Weiße oder gelbe Leuchten, die die Straße nach vorne auf mindestens 100 Meter ausleuchten. Scheinwerfer mit großer Reichweite gelten als Fernlicht.

Fußgängerüberweg

Ein Bereich der öffentlichen Fahrbahn, der speziell für Fußgänger zum Überqueren der Straße vorgesehen ist und entsprechend markiert sowie gekennzeichnet wurde.

Fußgänger- und Radfahrerüberweg

Ein Abschnitt der öffentlichen Fahrbahn, der sowohl Fußgängern als auch Radfahrern das Überqueren der Straße ermöglicht und entsprechend nebeneinander markiert sowie gekennzeichnet ist.

Fußgänger- und Radfahrerfurt (außerorts)

Ein Bereich der öffentlichen Fahrbahn, der speziell für Fußgänger und/oder Radfahrer zum Überqueren der Straße vorgesehen ist und entsprechend gekennzeichnet wurde.

Gekuppelte Fahrzeuge

Ein Verbund aus einem Fahrzeug und einem daran befestigten Anhänger.

Gelenkbus

Ein Fahrzeug mit zwei voneinander getrennten Innenräumen, die durch einen flexiblen Gelenkbereich miteinander verbunden sind.

Gezogenes Fahrzeug

Ein Fahrzeug, das von einem Pkw, Transporter, Lkw, Sattelschlepper, Traktor oder einer Arbeitsmaschine gezogen wird, aber keine offizielle Zulassung als Anhänger besitzt. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit für solche gekuppelten Fahrzeuge beträgt je nach Zugfahrzeug entweder 25 km/h oder 40 km/h. Das gezogene Fahrzeug muss mit einer entsprechenden Plakette gekennzeichnet sein.

Großes Straßennetz

Das große Straßennetz umfasst die Autobahnen und die Straßen, die ausschließlich für Kraftfahrzeuge vorgesehen sind.

Historisches Fahrzeug

Ein zulassungspflichtiges Kraftfahrzeug, das vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen wurde, dessen Modell nicht mehr produziert wird und das sich in seinem ursprünglichen Zustand befindet.

Hochgeschwindigkeitstraktor

Ein Traktor, der für eine maximale Geschwindigkeit von über 40 km/h ausgelegt ist.

Höchstzulässige Gesamtmasse

Das höchstzulässige Gewicht eines vollständig beladenen Fahrzeugs, wie es vom Zulassungsland festgelegt wurde. Diese Angabe ist in der Zulassungsbescheinigung vermerkt.

Höchstzulässige gezogene Masse

Das vom Hersteller festgelegte maximale Gewicht, das ein Fahrzeug ziehen darf. Diese Angabe ist in der Zulassungsbescheinigung vermerkt.

Hybridfahrzeug

Ein Fahrzeug, das für den Antrieb Energie aus zwei unterschiedlichen Quellen nutzt.

Kraftfahrzeug, Kfz

Ein Fahrzeug, das durch einen Verbrennungs- oder Elektromotor angetrieben wird und nicht auf Schienen verkehrt. Sollte ein solches Fahrzeug aufgrund einer Panne liegen bleiben und durch eine externe Kraft bewegt werden, bleibt es dennoch als Kraftfahrzeug klassifiziert.

Kraftfahrzeugstraße

Ein Abschnitt des öffentlichen Straßennetzes, der ausschließlich für bestimmte Kraftfahrzeuge zugelassen ist. Der Beginn und das Ende sind speziell ausgeschildert.

Kreuzen

An einem anderen Verkehrsteilnehmer vorbeifahren, der aus der Gegenrichtung kommt.

Kreuzung

Ein Ort, an dem sich Straßen schneiden oder zusammenführen. Eine Kreuzung kann die Form eines Plus-Zeichens (+), eines T (Einmündung), eines Y (Gabelung) oder eines Kreisverkehrs haben.

Lademasse

Das Gesamtgewicht eines Fahrzeugs in seinem aktuell beladenen Zustand, einschließlich der Insassen.

Lastkraftwagen, Lkw

Ein Fahrzeug, das für den Transport von Gütern vorgesehen ist und eine zulässige Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg hat.

Lastzug

Eine Kombination aus miteinander verbundenen Fahrzeugen, bestehend aus einem Kraftfahrzeug und einem angehängten Anhänger.

Leermasse

Das Eigengewicht des Fahrzeugs plus das Gewicht des Fahrers. Die Leermasse ist in der Zulassungsbescheinigung vermerkt.

Leicht-Motorrad

Ein Motorrad mit einem Hubraum von höchstens 125 cm³, einer maximalen Leistung von 11 kW und einem Leistungs-Gewichts-Verhältnis von weniger als 0,1 kW/kg. Ein Leicht-Motorrad wird rechtlich wie ein Motorrad behandelt.

Lieferwagen

Ein Fahrzeug, das für den Transport von Gütern ausgelegt ist und dessen zulässige Gesamtmasse 3.500 kg nicht überschreitet.

Linienbus

Ein motorisiertes Fahrzeug, ausgelegt auf den Transport sitzender und stehender Personen, das über mehr als neun Sitzplätze (einschließlich des Fahrersitzes) verfügt.

Mietwagen

Ein Pkw mit Fahrer, der Personen entgeltlich oder unentgeltlich befördert. Ein Kraftfahrzeug, das von einer Person gemietet wird, damit sie es selbst fährt und dafür die Verantwortung übernimmt.

Motorfahrrad, Mofa

Ein motorisiertes Fahrzeug mit zwei oder drei Rädern, das entweder mit einem Motor von höchstens 50 cm³ Hubraum ausgestattet ist, der bauartbedingt eine Geschwindigkeit von über 45 km/h nicht zulässt, oder mit einem Elektromotor, der ebenfalls konstruktionsbedingt auf maximal 45 km/h begrenzt ist.

Motorrad

Ein motorisiertes Zweirad, das mit oder ohne Seitenwagen ausgestattet sein kann und eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt:

  • - Ein Motor mit mehr als 50 cm³ Hubraum,

  • - Ein Motor mit höchstens 50 cm³ Hubraum, der jedoch für Geschwindigkeiten über 45 km/h ausgelegt ist,

  • - Ein Elektromotor, der konstruktionsbedingt Geschwindigkeiten über 45 km/h erlaubt.

Nebelscheinwerfer

Scheinwerfer, die bei Nebel oder schlechter Sicht die Ausleuchtung der Fahrbahn verbessern. Weitstrahlende Leuchten gelten als Nebelscheinwerfer.

Nebelschlussleuchte

Ein rotes Licht, das bei dichtem Nebel die Sichtbarkeit des Fahrzeugs verbessert und nur dann eingeschaltet werden darf, wenn die Sichtweite unter 50 Metern liegt.

Normales Straßennetz

Das normale Straßennetz umfasst alle für den öffentlichen Verkehr zugänglichen Straßen, Wege und Plätze, ausgenommen Autobahnen und Kraftfahrzeugstraßen.

Nutzfahrzeug

Ein Kraftfahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 3.500 kg und bis zu 9 Sitzplätzen (einschließlich Fahrersitz), dessen Innenraum sowohl für den Transport von Gütern als auch von Personen ausgelegt ist. Dieses Nutzfahrzeug wird folgendermaßen eingestuft:

  • - Kombiwagen, wenn die Ladefläche höchstens 2,5 m² beträgt,

  • - Lieferwagen, wenn die Ladefläche mehr als 2,5 m² beträgt.

Nutzlast

Die Nutzlast entspricht der Differenz zwischen der höchstzulässigen Gesamtmasse und der Leermasse.

Öffentliche Straße

Alle Wege, Straßen und Plätze, die für den öffentlichen Verkehr zugänglich sind, einschließlich Sommerwege, Bürgersteige, Radwege, Parkplätze sowie Bereiche, die bestimmten Verkehrsteilnehmern vorbehalten sind (z. B. Fußgängerzonen).

Ortschaft

Eine Gruppe von Gebäuden, die an ihren Ein- und Ausgängen durch Ortsschilder gekennzeichnet wird.

Pannenstreifen

Ein spezieller Streifen entlang der Fahrbahn einer Autobahn oder Kraftfahrstraße, der als Nothaltestreifen dient. Dort sind sowohl das Befahren als auch das Anhalten und Stationieren untersagt.

Parkendes Fahrzeug

Ein Fahrzeug, das sich in einem ausgewiesenen Parkbereich befindet.

Personenkraftwagen, Pkw

Ein Kraftfahrzeug, dessen Innenraum ausschließlich für den Personentransport ausgelegt ist und bis zu neun Sitzplätze (einschließlich Fahrersitz) bietet. Quads und Trikes zählen dabei nicht als Pkw.

Persönliches Fortbewegungsmittel

Ein kleines, nicht-elektrisches Fortbewegungsmittel auf Rädern, das entweder an den Füßen befestigt oder mit einem Trittbrett ausgestattet ist, mit oder ohne Lenker. Ebenso umfasst es alle für Kinder bestimmten rollenden Geräte, unabhängig davon, ob sie elektrisch betrieben sind oder nicht, solange ihre bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 6 km/h nicht überschreitet. Nutzer persönlicher Fortbewegungsmittel gelten als Fußgänger.

Vorgeschriebener Radfahrerweg

Ein speziell markierter und durch bauliche Maßnahmen vom restlichen Straßenverkehr getrennter Bereich der öffentlichen Straße, der ausschließlich für Radfahrer reserviert ist. Radfahrer sind verpflichtet, diesen Radweg zu nutzen.

Empfohlener Radfahrerweg

Ein speziell markierter und durch bauliche Maßnahmen vom restlichen Straßenverkehr getrennter Bereich der öffentlichen Straße, der ausschließlich für Radfahrer vorgesehen ist. Die Nutzung dieses Radwegs ist für Radfahrer jedoch nicht verpflichtend.

Vorgeschriebene Spur für Radfahrer

Ein speziell markierter Bereich der öffentlichen Fahrbahn, der ausschließlich für Radfahrer reserviert ist und durch eine durchgezogene Linie vom restlichen Verkehr getrennt wird. Radfahrer sind verpflichtet, diese Spur zu benutzen.

Empfohlene Spur für Radfahrer

Ein speziell markierter Bereich der öffentlichen Fahrbahn, der ausschließlich für Radfahrer vorgesehen ist und durch unterbrochene Linien vom restlichen Verkehr abgegrenzt wird. Die Nutzung dieser Spur ist für Radfahrer jedoch nicht verpflichtend.

Vorgeschriebener Radfahrer- und Füßgängerweg

Ein speziell eingerichteter Weg oder ein Abschnitt der öffentlichen Straße, der durch bauliche Maßnahmen vom restlichen Verkehr getrennt ist und ausschließlich Fußgängern und Radfahrern vorbehalten bleibt. Er ist entsprechend gekennzeichnet, und sowohl Radfahrer als auch Fußgänger sind verpflichtet, diesen Weg zu benutzen.

Empfohlener Radfahrer- und Fußgängerweg

Ein eigens angelegter oder baulich abgetrennter Abschnitt der öffentlichen Straße, der ausschließlich Fußgängern und Radfahrern vorbehalten und entsprechend gekennzeichnet ist. Die Nutzung dieses Weges ist für Radfahrer und Fußgänger jedoch nicht verpflichtend.

Reaktionsweg

Die Distanz, die ein Fahrzeug zurücklegt, vom Wahrnehmen der Gefahr bis zum Beginn des Bremsvorgangs.

Reisebus

Ein motorisiertes Fahrzeug mit mindestens 9 Sitzplätzen, einschließlich des Fahrersitzes, das für den Transport von Personen vorgesehen ist.

Rollstuhl

Ein Fahrzeug mit mindestens zwei Rädern, das speziell für den Transport einer gehbehinderten Person konzipiert ist und ausschließlich durch Muskelkraft angetrieben wird. Ein Rollstuhlfahrer wird rechtlich einem Fußgänger gleichgestellt.

Rückfahrlicht

Ein weißes Licht, das automatisch eingeschaltet wird, sobald der Rückwärtsgang aktiviert wird.

Rückstrahler

Eine Vorrichtung, die einfallendes Licht reflektiert.

Sattelanhänger

Ein Anhänger, der so konstruiert ist, dass er an ein Kraftfahrzeug angekuppelt wird, wobei ein Teil auf dem Zugfahrzeug aufliegt und ein wesentlicher Teil seines Gewichts von diesem (Sattelschlepper) getragen wird.

Sattelschlepper

Ein motorisiertes Fahrzeug, das speziell dafür ausgelegt ist, einen Sattelanhänger zu ziehen.

Sattelzug

Ein Verbund aus zwei gekoppelten Fahrzeugen, bestehend aus einem Kraftfahrzeug und einem daran angehängten Sattelanhänger.

Seitensteifen / Sommerweg

Ein Abschnitt der öffentlichen Straße, der sich entlang der Fahrbahn erstreckt. Er ist meist nicht befestigt und daher für das Befahren ungeeignet.

Sicherheitsabstand

Der minimale Abstand, der aus Sicherheitsgründen zwischen einem Fahrzeug und dem vorausfahrenden Fahrzeug eingehalten werden muss.

Standlicht

Weiße Leuchten, die dazu dienen, die Präsenz und Breite eines Fahrzeugs sichtbar zu machen.

Stationiertes Fahrzeug

Ein Fahrzeug, das für eine längere Dauer unbewegt bleibt, als zum Ein- und Aussteigen von Personen oder zum Be- und Entladen von Gütern erforderlich ist.

Stationierungsstreifen

Ein Abschnitt der Fahrbahn, der entlang der Straße verläuft und für das Anhalten und Parken von Fahrzeugen vorgesehen ist.

Straßenfahrzeug

Ein Fahrzeug, das in der Regel für den Transport von Personen oder Gütern verwendet wird oder zum Ziehen eines anderen Fahrzeugs dient, das ebenfalls dem Personen- oder Gütertransport auf öffentlichen Straßen genutzt wird. Auch Arbeitsmaschinen und Spezialfahrzeuge werden als Straßenfahrzeuge betrachtet.

Tagfahrlicht

Leuchten, die sich automatisch beim Starten des Motors einschalten und die Sichtbarkeit des Fahrzeugs im Straßenverkehr erhöhen.

Taxi

Ein Personenkraftwagen, der für den entgeltlichen öffentlichen Personentransport genutzt wird.

Traktor

Ein motorisiertes Fahrzeug auf Rädern oder Ketten mit mindestens zwei Achsen, das zum Ziehen, Schieben, Tragen oder Bedienen verschiedener Arbeitsgeräte oder Anhänger verwendet wird. Ein Traktor kann zudem für den Transport von Personen oder Gütern ausgelegt sein.

Überholen

Ein langsameres Fahrzeug oder einen anderen Verkehrsteilnehmer, der in derselben Richtung unterwegs ist, durch Vorbeifahren überholen.

Umfahren

Ein stehendes Hindernis oder Fahrzeug durch Vorbeifahren umfahren.

Vierrädiges Kraftfahrzeug, Quad

Ein vierrädriges Kraftfahrzeug mit einer Eigenmasse von höchstens 400 kg (bei Elektromotoren ohne das Gewicht der Batterien) und einer maximalen Motorleistung von 15 kW. Quads, die für den Gütertransport genutzt werden, dürfen ein Leergewicht von bis zu 550 kg haben.

Vierrädiges Motorfahrrad

Ein vierrädriges Fahrzeug mit einer Eigenmasse von maximal 350 kg (ohne das Gewicht der Batterien bei Elektromotoren), das eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h nicht überschreitet und ausgestattet ist mit:

  • - einem Benzinmotor mit maximal 50 cm³ Hubraum,

  • - einem Dieselmotor mit einer maximalen Leistung von unter 4 kW (der Hubraum darf 50 cm³ übersteigen),

  • - einem Elektromotor mit einer maximalen Leistung von unter 4 kW.

Warnblinkeranlage

Ein System, das es ermöglicht, alle Fahrtrichtungsanzeiger eines Fahrzeugs gleichzeitig zu aktivieren, um auf eine besondere Gefahr hinzuweisen.

Wohnanhänger

Ein Anhänger, der speziell konstruiert und ausgestattet ist, um als mobiles Wohnen zu dienen.

Wohnmobil

Ein Kraftfahrzeug, das speziell für Wohnzwecke konzipiert wurde und über eine fest eingebaute Grundausstattung im Innenraum verfügt.

Zulassungsbescheinigung

Das Dokument enthält hauptsächlich die vorgeschriebenen technischen Daten des Fahrzeugs, wie Marke, Modell, Kennzeichen, Gewicht und Anzahl der Sitzplätze. Bei einer Neuzulassung besteht es aus zwei Teilen: Der graue Teil wird den Fahrzeugpapieren beigefügt, während der gelbe Teil zu Hause aufbewahrt wird.